Going-Public (Aktiengessellschaft)

Going-Public alternativ: Initial Public Offering (IPO), Börseneinführung, Börsengang ist das erstmalige und an einen breiten Anlegerkreis gerichtete Angebot von Eigenkapital, das bisher von einem beschränkten Gesellschafterkreis gehalten wird, eventuell kombiniert mit einer Kapitalerhöhung und die Einführung an einem Sekundärmarkt, einer Börse.

Die mit dem Going-Public verbundene Börsenzulassung kann in verschiedenen Segmenten angestrebt werden, so im amtlichen Handel, im geregelten Markt, am Neuen Markt oder im Freiverkehr. Diese unterscheiden sich neben der Marktorganisation hinsichtlich der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen. Vorausgesetzt wird grundsätzlich die Rechtsform einer AG oder KgaA, die Erstellung eines Prospektes mit testierten Jahresabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre, sowie eine gewisse Mindestanzahl von Aktien, ferner eine Mindesthöhe und Mindeststreuung des Grundkapitals. Sonst kann sich kein liquider Handel herausbilden, und institutionelle Investoren sind dann nicht zur Zeichnung des Kaufangebots bereit.

Eine Voraussetzung ist de facto die Begleitung durch eine Investmentbank (bei größeren Unternehmen und Volumina oberhalb von 100 Millionen Euro) oder eine Private-Equity-Firma (bei Volumina zwischen 25 und 50 Millionen Euro). Somit kostet ein Börsengang durch erforderliche rechtliche Beratungen, durch weitere Prüfungen und Gebühren schon 7% der erhofften Einnahmen.

Des weiteren gibt es einen erheblichen IPO-Discount: Finanzinvestoren ändern ihre Portfolios und zeichnen die neuen Aktien nur dann, wenn sie sie mit einem Abschlag gegenüber jenem Wert erhalten können, der bei der Bewertung errechnet wurde. Insgesamt erhalten die Altaktionäre und die Unternehmung nur 75% bis 80% des Wertes der Aktien.

Die Investmentbank oder die Private-Equity-Firma begleitet die Unternehmung über eine längere Zeit und oft wird hier in die Geschäftspolitik eingegriffen. Das Ziel ist es, die Unternehmung so vorzubereiten, daß sie nach den Vorstellungen externer Investoren attraktiv wird. Das Management fühlt sich oft bedrängt und es wird verlangt, daß es sich persönlich bei der Emission engagiert.

Vor dem eigentlichen Börsengang sind weitere Vorbereitungen zu treffen, darunter die Due-Diligence, die Erstellung des Prospektes, und die Ausarbeitung eines Businessplans, der dann möglichen Investoren auf der sogenannten Roadshow vorgetragen wird.

Der Emissionspreis wird heute in einem zweistufigen Verfahren (Bookbuilding) festgesetzt. Zunächst ermitteln und veröffentlichen Emittent und Berater eine Preisspanne. Diese Preisspanne beruht auf der Bewertung und einer Erkundung der Nachfrage seitens institutioneller Investoren im Vorfeld.
Im zweiten Schritt werden innerhalb dieser Spanne in einem förmlichen Angebot Kaufaufträge gesammelt und aufgrund dieser wird dann der einheitliche Preis für die Zuteilung aller Aktien festgesetzt. Vielfach arbeiten Investmentbanken mit einer Greenshoe-Option.

Nur mit wenigen Ausnahmen steigt der Kurs in den ersten Handelstagen über den Emissionskurs an, ein Phänomen, das als Underpricing bezeichnet wird und verschiedene Erklärungen gefunden hat. Beobachtet wird die Zyklizität von Emissionen. Besonders in attraktiven Phasen und Marktsegmenten, sogenannten Hot-Issue Märkten, kommt es zu einer ausgeprägten Emissionstätigkeit und gelegentlich zu Euphorie.

Bei allem sollte das Management nicht vergessen, daß es vielfach Alternativen zu einem Börsengang gibt. Hierzu gehört der Verkauf an eine andere Unternehmung, beispielsweise an eine Finanzholding oder auch an eine andere Unternehmung, die ähnliche Technologien einsetzt oder im selben Produktmarkt tätig ist.


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