Goodwill (Intellektuelles Kapital)

Der Goodwill ist die Differenz zwischen dem gesamten Unternehmenswert (Marktwert) und dem Buchwert des Nettovermögens (also die Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen). In der neueren Literatur wird Goodwill als Intellektuelles Kapital bezeichnet. Der in der Bilanz eines Unternehmens aufgeführte Buchwert hat an Bedeutung und Aussagekraft verloren. So ist der Marktwert des Unternehmens (ausgegebene Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) zumeist höher als der in den Büchern ersichtliche Substanzwert.

Erklärt wird dies durch sogenannte immaterielle Güter (intangible assets), die es dem Unternehmen erlauben, zukünftig höhere Erträge zu erzielen, als dies aus dem reinen Substanzwert ersichtlich wird. Zu den Immaterialgütern zählen beispielsweise Marken, Patente, spezielles Wissen der Mitarbeiter oder die Qualität der Unternehmensleitung.

Erkennbar werden diese durch den Goodwill finanziell abgegoltenen Vermögenswerte insbesondere bei Firmenübernahmen und der anschließenden Konzernkonsolidierung, denn zumeist liegt der Kaufpreis um ein Vielfaches über dem Buchwert des übernommenen Unternehmens. Derjenige Teil des Kaufpreises, der den Wert der Nettoaktiven (Buchwert) übersteigt, wird dann als Goodwill auf der Aktivseite der Bilanz des Käufers verbucht.

Sowohl in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften, wie beispielsweise dem deutschen HGB oder den schweizerischen FER, als auch in den International Accounting Standards (IAS) wurden spezielle Regeln für die Behandlung von Goodwill aufgestellt. Unterschieden wird zwischen originärem und derivativem Goodwill.

Ersterer beruht auf selbstgeschaffenen Immaterialgütern, beispielsweise einer eingespielten Belegschaft oder wohlgesonnenen Anwohnern einer Fabrik, und ist nicht aktivierungsfähig.

Der derivative Goodwill hingegen wird vom Unternehmen nicht selbst hergestellt, sondern entgeltlich erworben, beispielsweise in Form eines Produktes oder eines Unternehmens(teils). Er bestand also schon außerhalb des Unternehmens und wird durch den über dem Substanzwert des übernommenen Produktes, Unternehmens oder Unternehmensteils liegenden Kaufpreis abgegolten.

Derivativer Goodwill darf maximal zu Anschaffungskosten im Anlagevermögen bilanziert werden und über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte abgeschrieben werden.

In der EU und den USA ist eine Abschreibungsdauer von maximal 40 Jahren erlaubt. Gemäß AS sollte der Goodwill über 5 Jahre abgeschrieben werden, sofern gerechtfertigt ist aber auch eine längere Nutzungsdauer möglich, maximal jedoch 20 Jahre. Beim Kauf von einzelnen Immaterialgütern sind in der Praxis kürzere Abschreibungszeiträume, zumeist nicht mehr als 5 Jahre, üblich; bei Unternehmensübernahmen jedoch bis zu 20 Jahren.

Die bislang in der EU, insbesondere in Großbritannien und den Niederlanden übliche direkte Verrechnung des Goodwill mit dem Eigenkapital ist in den lAS verboten worden.


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