Der Mandant (Auftraggeber) eines Steuerberaters hat einen Anspruch auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens durch den Berater. Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich demnach gegen Haftpflichtgefahren angemessen versichern (Berufshaftpflichtversicherung).
Im Einzelfall kann schriftlich bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme oder bis zum vierfachen Betrag der Summe ein Ersatzanspruch vereinbart werden. Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann auf die Mitglieder einer Sozietät begrenzt werden. Nach drei Jahren verjährt der Anspruch eines Mandanten auf Schadensersatz.