Halbeinkünfteverfahren

Halbeinkünfteverfahren tritt ab den Jahren 2001 bzw. 2002 an die Stelle des bis dahin geltenden körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens. Nach dem Halbeinkünfteverfahren werden Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei ihrem Empfänger nur zur Hälfte als steuerpflichtige Einnahmen erfasst. Die andere Hälfte der Gewinnausschüttungen bleibt beim Empfänger der Ausschüttungen steuerfrei. Gleichzeitig wird auch ein Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug nur hälftig zugelassen. Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Versteuert wird hier lediglich die Hälfte des bei einem An- und Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften entstehenden Gewinns (Überschusses).

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