Definition Herstellungskosten
Die Herstellungskosten sind der Wertmaßstaß für die Bewertung von Vermögens-gegenständen und Wirtschaftsgütern, die betrieblich bedingt sind. Es können folgende Rechtsgrundlagen zu unterschieden werden:
Was sind Herstellungskosten Steuerrecht?
Nach dem Steuerrecht sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Erzeugnisses entstehen. (§ 6 EStG). Damit wird hier nicht vom betriebswirtschaftlichen Begriff der Kosten ausgegangen, der auch kalkulatorische Kosten als Zusatzkosten einschließt.
Handelsrecht
Nach dem Handelsrecht sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und durch Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine — über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende — wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 HGB).
Herstellungskosten im Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wird im Handelsrecht nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.
Im Gegensatz zu den Anschaffungskosten sind die Ansätze der Herstellungskosten in mancherlei Hinsicht umstritten. Das hängt mit dem viel kritisierten Verfahren der Zuschlagskalkulation zusammen, dem Kalkulationsschema.
Allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung können in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden.