Hilfskostenstellen stellen in einem Unternehmen Kostenstellen dar, die nicht direkt mit der Herstellung oder dem Verkauf produzierter Güter verbunden sind, sondern Kostenstellen betreffen, die einen unterstützenden Einfluss auf die Produktion haben.
Definition / Erklärung
Zu den Hilfskostenstellen, die auch als Vorkostenstellen, Sekundärkostenstellen oder Nebenkostenstellen bezeichnet werden, gehören beispielsweise die für den Produktionsprozess benötigten Infrastrukturleistungen wie die Energieversorgung, die Verwaltung oder der innerbetriebliche Gütertransport.
Diese entstehenden Kosten werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung zur Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen mittels Aufschlägen in die Gesamtkalkulation eingebracht. In der betrieblichen Praxis wird im Zuge der Verrechnung dabei vor allem auf die Wahl verursachungsgerechter Bezugsgrößen geachtet.
Beispielrechnung
Ein Verpackungsmittelproduzent kauft in einem konkreten Monat Kunststoffe für 25.000 Euro und bucht diese Kosten auf die Hauptkostenstelle. Die damit in Verbindung stehenden Kosten für das Lager betragen 1.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die beteiligten Lagerlogistiker in Höhe von 4.000 Euro.
1.000€ (Lager) + 4.000€ (Lagerlogistiker) = 5.000€
Daraus ergibt sich eine Hilfskostenstelle mit Kosten von 5.000 Euro, was einem Aufschlag von 20 Prozent entspricht. In die Endkalkulation gehen also Materialkosten von 30.000 Euro ein.
25.000€ (Kunststoffe) + 5.000€ (Hilfskosten) = 30.000€ (Materialkosten)
Zusammenfassung
- Hilfskostenstellen sind nicht direkt mit der Herstellung eines Produkts verbunden
- haben nur unterstützende Funktionen im Produktionsprozess
- Kosten der Hilfskostenstellen werden auf die Kosten der Hauptkostenstellen aufgerechnet