Hinzuverdienstgrenze


Die Hinzuverdienstgrenze beschreibt bis zu welcher Höhe Arbeitslose hinzuverdienen können, ohne dass ihnen die Transferleistungen nach Hartz IV gekürzt werden. Auch für die Bezieher gesetzlicher Renten gelten Hinzuverdienstgrenzen. Ein Hinzuverdienst, der diese Grenzen überschreitet, führt zur Rentenkürzung.

Für Altersrentner entfällt nach Vollendung der Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr ansteigend) die Hinzuverdienstgrenze. Ausnahme: der Bezug von Diäten als Bundestags- oder Europaabgeordneter neben der Rente.


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