Hochsteuerland

Im Gegensatz zu Niedrigsteuerländern gibt es für Hochsteuerländer keine eindeutigen Kriterien. Die Bezeichnung „Hochsteuerland“ ergibt sich aus Belastungsvergleichen zwischen mehreren Staaten. Dieser Vergleich kann auf einer individuellen Einschätzung des Belastungsniveaus im Wohnsitzstaat und Quellenstaat beruhen.

Internationale Steuerbelastungsvergleiche, die von unterschiedlichen Institutionen veröffentlicht werden, orientieren sich im Wesentlichen an den Spitzensteuersätzen der ESt und KSt. Damit reduziert sich der Steuerbelastungsvergleich auf einen Vergleich der Tarife. Auch ein Vergleich der Abgabenquote (Steuerquote und Sozialversicherungsquote) ist wegen der unterschiedlichen Berechnung des Sozialprodukts kein Ausdruck der Steuerbelastung. Die Abgabenquote besitzt allerdings eine volkswirtschaftliche Signalfunktion.

Von „effektiver Abgabenquote“ zu sprechen, ist zumindest irreführend. Bei Steuerbelastungsvergleichen muss außerdem zwischen internen und externen Vorgehensweisen unterschieden werden. Deutschland wird auf Grund seines relativ hohen Körperschaftsteuersatzes zzgl. des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuerbelastung („Signalfunktion“) für Gewinne als Hochsteuerland bezeichnet. Die dem Vergleich zu Grunde liegenden Prämissen sind nicht immer eindeutig.

Die Bemessungsgrundlage und steuerliche Modifikationen z. B. in Form von Abschreibungen oder Verlustkompensationen werden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Ähnliches gilt für qualitative Einflussgrößen, wie z. B. die steuerliche Betriebsprüfung. Die kumulierte tatsächliche Steuerbelastung eines Steuerpflichtigen kann jedoch auch unter Berücksichtigung nicht abziehbarer Ausgaben über 100 % betragen.

Mit Hilfe von Höchstbetragssätzen wird eine Steuerbelastung z. B. über 60 % begrenzt (Plafondierung). Nach den Beschlüssen des BVerfG 1995 ist bei der Ausgestaltung der Steuergesetze der Halbteilungsgrundsatz für die Belastung der Steuerpflichten zwingend zu berücksichtigen. Die Europakonformität des Halbteilungsgrundsatzes wurde bisher nur ansatzweise diskutiert.

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