Das Höchstwertprinzip ist ein Bewertungsverfahren aus dem Rechnungswesen und ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung. Das Gegenstück zum Höchstwertprinzip auf der Aktivseite einer Bilanz ist das Niederstwertprinzip.
Definition / Erklärung
Bei dem Höchstwertprinzip handelt es sich um ein Verfahren, welches bei der Bewertung von Schuldwerten angewendet wird. In einem Unternehmen werden die Vermögenswerte nach dem sogenannten Niederstwertprinzip bewerten. Bei Schuldwerten wird das Höchstwertprinzip angewendet. So wird wenn mehrere Werte zur Auswahl stehen, der höchste Wert in der Bilanz ausgewiesen.
Die Schulden mit dem höchsten Rückzahlungswert werden, aufgrund der möglichen überhöhten Gewinnausschüttung herangezogen. Ein Worst-Case-Szenario wird dadurch verhindert und die Liquidität des Unternehmens bleibt aufrecht erhalten.
Beispiel bei Währungsverbindlichkeiten – Durch Kursschwankungen können hohe Differenzbeträge entstehen. Der Tageswert der jeweiligen Währung wird mit dem Kurswert bei der Aufnahme der Verbindlichkeit verglichen. Anschließend wir der höhere Wert beim Jahresabschluss angesetzt.
Liegt der Tagesaktuelle Kurs bei 2,00 EUR und der Kurswert am Aufnahmetag bei 1,50 EUR, so muss das Höchstwertprinzip angewendet werden. Die Verbindlichkeit wird demnach mit 2,00 EUR angesetzt.
Zusammenfassung
- Höchstwertprinzip ist ein Bewertungsverfahren aus dem Rechnungswesen
- Gegenstück zum Höchstwertprinzip ist das Niederstwertprinzip
- Schuldwerte werden, sobald verschieden hohe Werte vorhanden sind, mit dem höchste Wert in der Bilanz ausgewiesen