Holdinggesellschaft und Steuern

Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, die selbst keine produktive Tätigkeit ausübt, sondern lediglich Beteiligungen hält. Sie kann die Rechtsform einer Personenoder auch einer Kapitalgesellschaft haben. Auch ein gewerblicher Einzelunternehmer kann als Holding fungieren (Holdinggesellschaft).

Steuerlich wird unterschieden zwischen einer vermögensverwaltenden und einer geschäftsleitenden Holding. Eine vermögensverwaltende Holding beschränkt sich auf das Halten der Beteiligungen; sie übt keine geschäftsleitenden Tätigkeiten für die Beteiligungsgesellschaften aus. Eine geschäftsleitende Holding nimmt Einfluss auf die geschäftliche Tätigkeit der von ihr abhängigen Gesellschaften. Organträger im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft (steuerliche Organschaft) kann lediglich eine geschäftsleitende Holding sein. Die Übernahme bzw. Nichtübernahme geschäftsführender Funktionen durch eine Holdinggesellschaft kann somit im Rahmen der betrieblichen Steuerplanung von erheblicher Bedeutung sein.

Holdinggesellschaften können auch für die internationale Steuerplanung von Konzernen von außerordentlich großer Bedeutung sein. So kann es z.B. für eine ausländische Muttergesellschaft (M) vorteilhaft sein, zwischen sich und ihren in anderen Staaten ansässigen Tochtergesellschaften (T) eine Finanzierungsholding (H) in einem Niedrigsteuerland zu schalten (Zwischengesellschaft). Gewährt in derartigen Fällen die H der T ein Gesellschafterdarlehen, so können die hierauf von der T zu entrichtenden Zinsen mit einer minimalen Steuerbelastung als Gewinnausschüttung der H an die M weitergeleitet werden.

Die Gesamtsteuerbelastung hängt dann entscheidend davon ab, ob M auf diese von der H empfangenen Beteiligungserträge ein internationales ertrag-steuerliches Schachtelprivileg anwenden kann. Ist dies der Fall, kann die M über die H die von der T erwirtschafteten Erträge mit einer extrem niedrigen Gesamtsteuerbelastung
empfangen.

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