Imponderabilien

Imponderabilien bedeuten Unwägbarkeiten oder schwach kal-kulierbare Einflüsse bei der Steuerrechtsanwendung durch die Finanzverwaltung. In den Steuergesetzen sind Ermessensspielräume vorgesehen, die unterschiedlich ausgefüllt werden. Sie wirken zu Gunsten und zu Ungunsten der Steuerpflichtigen. Im Rahmen der betrieblichen Standortwahl (Standort im Steuerrecht) werden Imponderabilien meist vernachlässigt.


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