Im Gegensatz zu den direkten Steuern die der Staat unmittelbar vom pflichtigen einzieht, werden die indirekten Steuern nicht von dem Steuerträger an das Finanzamt abgeführt.
Beispiel: Der Benzinkäufer an der Tankstelle muss auch die im Preis als indirekte Steuer enthaltene Mineralölsteuer zahlen. Der Käufer ist damit Steuerträger. Der Tankstellenpächter gibt den Steueranteil als Steuerschuldner und Steuerzahler dann weiter an das Finanzamt. Zu den indirekten Steuern gehören die Verbrauchssteuern. Die bekanntesten sind Mineralöl-, Strom- und Tabaksteuer. Auch die Verkehrssteuern, wie beispielsweise die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (der nicht als Vorsteuer abziehbare Teil), Kraftfahrzeug- oder Lotteriesteuer, sind indirekte Steuern. Niedrige Einkommen, die weitgehend für den Konsum ausgegeben werden, sind mit indirekten Steuern stärker belastet als hohe Einkommen.
Weitere Erklärung:
Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern entspricht einer finanzwissenschaftlichen Sicht (Steuerstruktur). Indirekte Steuern belasten die Einkommensverwendung. In der Regel sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch, z. B. Umsatzsteuer, Verkehr- und Verbrauchsteuern.
Indirekte Steuern sind „unmerklich“. Ihnen wird eine geringere Steuergerechtigkeit unterstellt, weil persönliche Verhältnisse kaum berücksichtigt werden. Außerdem wirken indirekte Steuern regressiv, weil ärmere Familien, gemessen an ihrem bezogenen Einkommen, relativ höher belastet werden.