Indossament ist ein Übertragungsvermerk. Soll ein Orderpapier (Wechsel oder Scheck) auf einen anderen Inhaber übergehen, muß der bisherige Inhaber auf die Rückseite der Urkunde einen Übertragungsvermerk setzen. Es genügt dabei seine Unterschrift (Blankoindossament). Der Indossant (derjenige, der den Wechsel weitergibt und unterschreibt) anerkennt damit den neuen Inhaber und garantiert mit seiner Unterschrift dem neuen Inhaber die Einlösung des Papiers. Er haftet mit.
Indossament
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