Die Verfahren des Rechnungswesens gehen zumeist von einem herkömmlichen, gesetzlich fixierten Geldwert aus. In der Praxis ist ein Unternehmen ständig von länderspezifisch unterschiedlichen inflationären Tendenzen bedroht. Somit gilt es, die Erhaltung des Realkapitals und der Substanz einer Unternehmung sicherzustellen. Ansätze hierzu sind:
Methoden der Kaufkrafterhaltung des Eigenkaptials
Lokale Realkapitalerhaltung: Aufstellung des ausländischen Jahresabschlusses in lokaler Währung in Einheiten gleicher Kaufkraft mit Umrechnung zum einheitlichen Stichtagskurs in die zentrale Währung („Restate Translate Method“).
Zentrale Kapitalerhaltung: Umrechnung des Nominalwertabschlusses (in Landeswährung) der Tochtergesellschaft in die Konzernwährung und anschließende Umbewertung mit dem Kaufkraftindex des Landes der Zentrale („Translate Restate Method“).
Kontrolle der Erhaltung des im Ausland investierten (Inlands-) Realkapitals
Bilanz
Eigenkapital der Auslandsgesellschaft wird historisch in Inlandswährung geführt und mit zentralem Index umbewertet. Die nicht monetären Positionen werden, sofern sie nicht bereits zu Tageswerten angesetzt sind, über einen lokalen Index umbewertet und mit dem Stichtagskurs in die Zentralwährung überführt. Die monetären Positionen werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
GuV-Rechnung
Die aktuell bewerteten Positionen (Umsatzerlöse, Löhne etc.) werden mit dem Stichtagskurs in die Zentralwährung transformiert. Positionen, die nicht monetären Vermögensgegenständen zugeordnet werden können (Abschreibungen auf Sachanlagen oder Materialaufwand etc.) werden der aktuellen Bewertung in der Bilanz angepaßt, sofern sie nicht schon im Nominalwertabschluss aktuell bewertet sind. Differenzen aus der Währungsumrechnung und aus Kaufkraftverlusten werden ergebniswirksam verrechnet. Der Realkapitalzuwachs ergibt sich als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen des Jahres.
Methoden der Substanzerhaltung
Sie sind für die finanzielle Steuerung und Kontrolle des Unternehmens wichtiger als die Kapitalerhaltung:
Lokale Substanzerhaltung: Hier werden im Unterschied zur lokalen Realkapitalerhaltung die nicht monetären Jahresabschlusspositionen unabhängig von der Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus zu Tageswerten der jeweiligen Einsatzgüter bewertet. Sie können auch mittels lokaler güter- und gütergruppenspezifischer Preisindizes umbewertet werden. Die sich daraus ergebende Substanzrechnung wird, wie bei der lokalen Realkapitalerhaltung, einheitlich mit dem Stichtagskurs (in der GuV-Rechnung auch Periodendurchschnittskurs) in die Konzernwährung transformiert.
Zentrale Substanzerhaltung: Entsprechend der zentralen Realkapitalerhaltung sollten hier die nicht monetären Positionen zur Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten mit lokalen Preisindizes hochgerechnet werden. Werden nur wenige Beschaffungen konzernzentral realisiert, so können die Konzernwiederbeschaffungskosten unter Eliminierung etwaiger konzerninterner Gewinne und nach Umrechnung in die Landeswährung in die lokale Substanzerhaltung einbezogen werden. Die aus der Umbewertung resultierenden Zuwächse sind dann wie bei der lokalen Substanzerhaltung zu behandeln.