Die Finanzierung durch Mittel, die aus dem Unternehmen selbst stammen, lässt sich unterscheiden in offene und verdeckte Selbstfinanzierung:
Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch die Nichtausschüttung von ausgewiesenen Gewinnen. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erfolgt dies durch die Zuschreibung von Gewinnteilen zu den Kapitalkonten.
Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die offene Selbstfinanzierung durch die Bildung von Rücklagen. Diese werden entweder vom Gesetz vorgeschrieben, bis ein Mindestsatz in Prozent vom gezeichneten Kapital erreicht ist, oder sie werden von der Satzung bestimmt oder vom Leitungsorgan und den beschlussfassenden Organen festgelegt (freie Rücklagen). In jedem Fall erfolgt ein offener Ausweis in der Bilanz der Unternehmen.
Die verdeckte Selbstfinanzierung ergibt sich vorwiegend aus der Bildung von stillen Reserven in der Bilanz des Unternehmens. Dabei werden Aktivposten unterbewertet (z. B. durch steuerlich mögliche Abschreibungen) oder Passivposten überbewertet (z. B. durch überhöhte Rückstellungen). In jedem Fall wird durch diese Bewertung verhindert, dass ein zu hoher Gewinn ausgewiesen wird, der im Normalfall versteuert oder ausgeschüttet werden könnte.