Interdependenzen im Steuerrecht

Die Teilstrukturen des deutschen Steuersystems Ergebnissteuern; Bestandsteuern; Verkehr- und Verbrauchsteuern; Umwandlungsteuergesetz; Bewertungsgesetz, Außensteuerrecht und Abgabenordnung) sind umfangreich miteinander verknüpft, z. B. innerhalb einer Steuerart oder zwischen mehreren Steuergesetzen; direkt oder indirekt über Steuerverwaltungskosten; innerhalb eines Veranlagungszeitraumes oder zwischen mehreren Perioden (Verlustausgleich).

Die Bemessungsgrundlagen sind teilweise identisch, z. B. das zu versteuernde Einkommen ist Bemessungsgrundlage für die ESt und KSt; der ermittelte Gewinn nach ESt und KSt ist zugleich Grundlage für die GewSt. Es besteht eine unterschiedliche Abzugsfähigkeit von Steuerarten untereinander, z. B. ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der ESt abzugsfähig.

Freibeträge, Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen verdichten die Verbindungen, z. B. Umsätze, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Eine formale Vernetzung besteht zwischen der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen (z. B. Mitwirkungspflichten; steuerliche Gewinnermittlung). Die zahlreichen Vernetzungen führen zu einem komplexen Steuerrecht.

Die tatsächliche Steuerbelastung (Abgabenquote) ist somit wenig transparent. Überlegungen zur Vernetzung der Teilstrukturen sind Komponenten einer Steuerbelastungstheorie als Teil der Steuerplanung. Die Teilsteuerrechung ist ein Verfahren, das wesentliche Verflechtungen für eine steuerökonomische Wirkungsanalyse aufbereitet.

Es wird angestrebt, die umfangreichen Vernetzungen im Steuerrecht zu reduzieren, namentlich durch ein einheitliches Steuergesetzbuch oder durch die Abschaffung einzelner Steuerarten (abgeschaffte Steuern).


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