Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen erstattete 1999 ein Gutachten über die „Reform der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung“. Unter Kapitaleinkommen werden alle Einkommensbestandteile zusammengefasst, die nicht aus unselbständiger Arbeit stammen, insbesondere Unternehmensgewinne, Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieten und Pachten.
Die internationale Kapitaleinkommensbesteuerung soll ineffiziente Kapitalabschlüsse ins Ausland verhindern, die durch gesetzmäßige Gestaltungen und Steuerhinterziehungen entstehen. Im Rahmen der synthetischen Einkommensbesteuerung müssten Wohnsitz und Quellenprinzip gleichzeitig gestärkt werden. Bei anderen Vorschlägen wird die synthetische Einkommensbesteuerung zu Gunsten einer schedulenorientierten „Kapitaleinkommensbesteuerung“ verlassen.
Dabei wurden diskutiert: Eine zinsbereinigte Einkommensteuer, das Konzept der „dual income tax“, eine Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden und eine rechtsformneutrale Unternehmensteuer (Comprehensive Business Income Tax). Die EU hat eine Harmonisierung der Zinsbesteuerung in der EU beschlossen, der auch Drittstaaten, insbesondere die Schweiz und die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande angehören sollen. Das neue Zinsbesteuerungssystem stützt sich auf den Informationsaustausch der Finanzverwaltungen oder einen Quellensteuereinbehalt.