Internationale Markteintrittsbarrieren – Im Zusammenhang mit Entscheidungen zur Auswahl internationaler Zielmärkte ist die Beachtung bestehender und zu erwartender Markteintrittsbarrieren erforderlich. Es handelt sich dabei um solche Bedingungen und Restriktionen, die einen Markteintritt erschweren oder unmöglich machen.
Typische Markteintrittsbarrieren sind hohe Einfuhrzölle und Local Content-Bestimmungen. Nach diesen Klauseln muss ein bestimmter mengen-‚ gewichts- oder wertmäßiger Mindestanteil der Produkte oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsgängen im Inland gefertigt worden sein, damit diese als heimische Produkte gelten. Für solche Produkte kann dann ein Ursprungszeugnis in dem jeweiligen Land ausgestellt werden und sie werden dann nicht mit Zöllen Strafzöllen, sonstigen Abgaben oder sogar mit Import- oder Verbrauchsverboten belegt. Diese Markteintrittsbarrieren können somit den Preis (marketingpolitische Instrumente) bis hin zur Konkurrenzunfähigkeit ausländischer Wettbewerber beeinflussen oder sogar den Markteintritt verhindern.
Zu Markteintrittsbarrieren gehören auch die erforderliche Höhe der Investitionen, die aus dem Auslandsengagement resultierenden Fixkosten und Risiken sowie die Reaktionen der Stakeholder (Anspruchsgruppen) im Markt. insbesondere der Kunden, der Konkurrenten, der potenziellen Vertriebspartner sowie des Staates. Unterschätzt werden im Zusammenhang mit dem Eintritt in neue Märkte sehr häufig die kulturellen Unterschiede, die bei fehlender Berücksichtigung im strategischen und operativen Marketing den erfolgreichen Markteinstieg erheblich behindern können.
Bereits im Zusammenhang mit der Ermittlung von Markteintrittsbarrieren sollten auch die internationale Marktaustrittsbarrieren erfasst werden, die im Falle des Scheiterns eines Auslandsengagements zum Tragen kommen.