Anteile einer juristischen Person des privaten Rechts (AG, GmbH) an einer anderen Kapitalgesellschaft werden als Schachtelbeteiligungen bezeichnet. Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen (Schachteldividenden) werden steuerlich begünstigt (Schachtelvergünstigung, Schachtelprivileg).
Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland (Muttergesellschaft), die Anteile an einer anderen ausländischen Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) halten, besitzen eine internationale Schachtelbeteiligung. Das internationale Schachtelprivileg entspricht einer Freistellung oder einer indirekten Anrechnung der empfangenen Schachteldividenden bei der Muttergesellschaft, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Internationales Schachtelprivileg
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