Mit Investition wird die Verwendung der durch die Finanzierung (Finanzierung im Steuerrecht) beschafften Mittel bezeichnet. Als Verwendung kommen die Beschaffung von Sachvermögen, immateriellem Vermögen oder Finanzvermögen in Frage. Das Steuerrecht fördert Investitionen in zahlreichen Einzelgesetzen und Sondergesetzen (Vermögensbildungsgesetz, Fördergebietsgesetz, Investitionszulagengesetz).
Investitionsobjekte unterliegen im Regelfall der Abschreibungspflicht (§ 7 EStG; Abschreibungen), dabei ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Nutzungsdauer, steuerliche) zu Grunde zu legen. Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen enthalten Regelungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Investitionsobjekten.
Sonderregelungen bestehen für Ersatzbeschaffungen und die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b EStG). Die Besteuerung nimmt Einfluss auf die Investitionsrechnung (Investitionsrechnung im Steuerrecht; Steuerparadoxon; Investitionsprämie; Investitionszulagen; Kalkulationszinsfuß im Steuerrecht).