Der Jahresüberschuss ist die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung in einer Rechnungsperiode. Dieser Gewinn kann entweder an die Anteilseigner verteilt oder thesauriert werden.
Definition / Erklärung
Der Jahresüberschuss bezeichnet im Handelsrecht die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens in einer Rechnungsperiode, meistens zum Ende eines Geschäftsjahres. Dabei werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Vorherige Perioden, Einstellungen und Entnahmen werden nicht berücksichtigt.
Eine positive Differenz ergibt den Jahresüberschuss, eine negative den Jahresfehlbetrag. Kapitalgesellschaften verteilen den Gewinn entweder an die Anteilseigner oder thesaurieren diesen, Personengesellschaften versteuern den Gewinn individuell.
Berechnung des Jahresüberschusses
Zuerst findet eine Zusammenfassung aller ordentlichen und außerordentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen in einer Summenrechnung mit Zwischenergebnissen statt. Dies können unter anderem Betriebs- und Finanzergebnisse, außerordentlich Aufwendungen und Erträge als auch Auswirkungen der Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sein. Dieser letzten Position, die betrieblichen Steuern, folgt der Jahresüberschuss als abschließender Summenposten.
Beispiel:
+/- Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige Erträge des Betriebs
– Materialaufwand (Summe aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Summe bezogener Leistungen)
– Personalaufwand (Summe Löhne, Gehälter, Summe soziale Abgaben und Aufwendungen)
– Abschreibungen
– sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
+ Beteiligungserträge
+ Erträge aus Ausleihungen und anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens
+ ähnliche Erträge und sonstige Zinsen
– Abschreibungen auf Wertpapiere und Finanzanlagen des Umlaufvermögens
– Zins- und ähnliche Aufwendungen
= Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
+ außerordentliche Erträge
– außerordentliche Aufwendungen
= außerordentliches Ergebnis
– Einkommens- und Ertragssteuern
– sonstige Steuern
= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Das Ergebnis Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag sind eine Bilanzposition im Eigenkapital. Ein Jahresüberschuss wirkt sich eigenkapitalerhöhend, ein Jahresfehlbetrag eigenkapitalmindernd aus.
Verwendung des Jahresüberschusses
- Thesaurierung – Der Jahresüberschuss wird beibehalten
- Ausschüttung – Der Überschuss wird an die Anteilseigner ausgeschüttet. Bei Aktiengesellschaften muss ein Teil des Jahresüberschusses für Rücklagen verwendet werden
Kennzahlen des Jahresüberschusses
Da der Jahresüberschuss zu den Hauptzielen der Bilanzpolitik gehört und Bestandteil von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ist, kann das Ergebnis unter anderem durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder durch das Auflösen von stillen Reserven verbessert werden.
Aussagen über die Höhe der umsatzbedingten Einnahmeüberschüsse am eingesetzte Gesamtkapital macht die Cashflow-Rentabilität (Cashflow-Rentabilität = (Jahresüberschuss + Abschreibungen) / Gesamtkapital). Inwieweit sich der Einsatz des Eigenkapitals gelohnt hat, rechnet sich wie folgt:
Eingenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss / Eigenkapital
Abgrenzung des Jahresüberschusses
Führt ein Tochterunternehmen den Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft ab oder bekommt von dieser den Jahresfehlbetrag ausgeglichen, so ist der Gewinn bzw. der Verlust nicht mit dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag identisch. Der Bilanzgewinn ist gleich Null.
In Wirklichkeit wurden die Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaften von der Muttergesellschaft ausgeschöpft und werden unter den Positionen „Erträge aus Verlustübernahmen“ oder „Aufwendungen aus abgeführten Gewinnen“ ausgewiesen und bilden somit den Korrekturposten.
Zusammenfassung
- Jahresüberschuss ist die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen
- ist die Differenz negativ, handelt es sich um einen Jahresfehlbetrag
- das Ergebnis erhöht oder mindert das Eigenkapital
- der Jahresüberschuss wird entweder thesauriert oder ausgeschüttet