Job Sharing ist ein Arbeitszeitmodell der Teilzeitarbeit bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer gemeinschaftlich mindestens einen Arbeitsplatz teilen.
Definition / Erklärung
Als Job Sharing wird ein Arbeitszeitmodell bezeichnet, bei dem sich mindestens zwei Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit einen oder mehrere Arbeitsplätze teilen.
Hierbei sind verschiedene Aufteilungen in Bezug auf Arbeitszeit und Aufgaben möglich. Die Kollegen teilen sich den Arbeitsplatz meist eigenverantwortlich, das heißt, sie müssen die Arbeitszeiten untereinander abstimmen.
In Bezug auf die Verteilung der Arbeitszeit gibt es die verschiedensten Modelle: Die häufigste Form des Job Sharing ist der Halbtagsrhythmus, jedoch ist auch eine tageweise Aufteilung möglich. Für manche Arbeitsstellen können sogar ganz andere Absprachen getroffen werden, z.B. dass die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit zwischen den Kollegen variiert.
Job Sharing erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Kooperationsbereitschaft und Kommunikation.
Formen des Job Sharing
Job-Splitting – Die einfachste Form des Job Sharing
Beim Job-Splitting sind die Aufgabenprofile der Kollegen identisch, das heißt es geht dabei nur um die zeitliche Aufteilung des Arbeitsplatzes. Kurz gesagt, wird dabei ein Vollzeitarbeitsplatz in Teilzeitarbeitsplätze aufgeteilt. Die Kollegen müssen sich nicht miteinander absprechen. Die Teilzeitstellen sind voneinander unabhängig. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, behält der zweite trotzdem seinen Arbeitsplatz.
Job-Pairing – Aufteilung nach Aufgaben
Beim Job-Pairing müssen sich die Kollegen in Bezug auf die Aufgabenverteilung miteinander abstimmen. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und treffen wichtige Entscheidungen zusammen. Beim Job-Pairing wird der Arbeitsvertrag zusammen mit den Partnern geschlossen. Eine Kündigung ist auch nur gemeinsam möglich.
Top-Sharing – Job Sharing in Führungspositionen
Beim Top-Sharing teilen sich mehrere Führungskräfte einen Vollzeitarbeitsplatz, wobei die Aufgaben und Funktionen aufgeteilt werden. Die Führungskräfte tragen jedoch gemeinsam die Verantwortung und treffen wichtige Entscheidungen in Absprache zusammen, zum Beispiel wenn es um Personalentscheidungen oder höhere Investitionen geht.
Rechtliche Informationen zum Job Sharing
Jobsharer gelten als Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit. Sie unterliegen genauso dem gesetzlichen Kündigungsrecht wie alle anderen Arbeitnehmer. Das Gehalt wird je nach Arbeitszeit anteilsmäßig ausbezahlt. Auch der Urlaubsanspruch wird anteilsmäßig anhand der regelmäßigen Arbeitszeit berechnet.
Zusammenfassung
- es sind unterschiedliche Arbeitszeitmodelle möglich
- eine Arbeitsstelle kann in Bezug auf die Arbeitszeit oder die Aufgaben geteilt werden
- Jobsharer erhalten Gehalt und Urlaub anteilsmäßig
- Job Sharing ist auch in der Führungsetage möglich
- Jobsharer müssen sich untereinander abstimmen und viel kommunizieren