Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt entstanden sind (Kalamitätsnutzungen), werden als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert. Es handelt sich um Holznutzungen, die durch Naturereignisse verursacht werden, z. B. Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Bergrutsch, Erdbeben oder Brand.
Kalamitätsnutzung
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