In der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen werden unter dem Begriff „kalkulatorischen Kosten“ Kostenarten verstanden, welchen kein bzw. kein gleich hoher Aufwand gegenübersteht.
Definition / Erklärung
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in der Preiskalkulation eines Unternehmens berücksichtigt werden müssen, ohne dass diesen Kosten ein tatsächlicher Aufwand gegenübersteht. Auch wenn Kosten ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht, spricht man von kalkulatorischen Kosten.
Kalkulatorische Kosten sind unter anderem kalkulatorische Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn. Auch Mieten und Abschreibungen können kalkulatorische Kosten sein.
Arten von kalkulatorische Kosten
Hinter dem Konstrukt der kalkulatorischen Kosten steht die Annahme, dass die Kosten, denen keine tatsächliche Zahlung gegenübersteht, in die Preiskalkulation für ein Produkt aufgenommen werden müssen.
Kalkulatorische Zinsen – Während Zinsen für Fremdkapital sich unmittelbar durch die Zinszahlungen in den Produktpreis einfließen, fallen bei der Nutzung von Eigenkapital keine direkten Zinszahlungen an. Gleichwohl ist es sinnvoll, die theoretischen Zinsen die das Eigenkapital hervorbringt, in die Kalkulation einzubeziehen. Richtwert für die kalkulatorischen Zinsen ist in der Regel der marktübliche Zinssatz.
kalkulatorischer Unternehmerlohn – In ähnlicher Weise verhält es sich beim kalkulatorischen Unternehmerlohn. Denn anders als Lohn und Gehälter der Mitarbeiter geht der Lohn der geschäftsführenden Gesellschafter von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer nicht durch die monatliche Überweisung des Lohnes in die Kalkulation ein. Gleichwohl muss der Unternehmer einen Lohn für seinen Lebensunterhalt erhalten, der sich in der Höhe an dem Lohn der leitenden Angestellten orientieren sollte.
kalkulatorische Miete – Bei der Nutzung von eigenen Gebäuden und Räumlichkeiten wird eine kalkulatorische Miete berücksichtigt, die sich wiederum an den marktüblichen Mietpreisen orientieren sollte.
kalkulatorische Abschreibungen – Der Verschleiß und der Wertverlust von Maschinen, Computern und Fahrzeugen wirken sich ebenso nicht unmittelbar durch Zahlungsbewegungen aus. Dennoch entstehen durch Verschleiß und Wertverlust Kosten, die in der Kalkulation berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die steuerrechtlichen Abschreibungen sind eine verbreitete Form, um diese Kostenart darzustellen.
kalkulatorische Wagnisse – Ist der Geschäftsbetrieb mit Risiken verbunden, müssen diese Risiken in der Kostenrechnung berücksichtigt werden – man spricht von kalkulatorischen Wagniskosten. Sie decken die Kosten ab die durch Diebstahl, Unfälle, Preisverfall und andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen aber nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Warum müssen kalkulatorische Kosten berücksichtigt werden?
Kalkulatorische Kosten sind ein wichtiger Bestandteil der Kostenrechnung eines Unternehmens. Zugleich helfen diese fiktiven Kosten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen.
Wenn die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals dauerhaft niedriger ist, als die Zinsen die das Eigenkapital auf dem Finanzmarkt erwirtschaften kann, muss die Frage gestellt werden, ob sich das Geschäftsmodell lohnt.
In vielen Städten kann dieser Zusammenhang am Immobilienmarkt und den kalkulatorischen Mieten beobachtet werden: Denn wenn die kalkulatorische Miete für die eigenen Geschäftsräume dauerhaft unter die ortsübliche Miete sinkt, ist es ökonomisch sinnvoll, das eigene Geschäft aufzugeben und die Geschäftsräume an Dritte zum marktüblichen Zinssatz zu vermieten.
Beim Unternehmerlohn ist es ebenso offensichtlich, dass ein geringer Unternehmerlohn die Weiterführung der Geschäftstätigkeit unattraktiv erscheinen lässt.
Zusammenfassung
- Kalkulatorischen Kosten stehen keine tatsächlichen Kosten bzw. Zahlungsvorgänge gegenüber
- Kalkulatorische Kosten sind: Zinsen auf das Eigenkapital, Mieten für eigene Geschäftsräume, Unternehmerlohn und Abschreibungen
- nur bei Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten lässt sich ein korrekter Preis bestimmen
- Grundlage für die kalkulatorischen Kosten bilden marktübliche Preise für Zinsen, Mieten und Gehälter