Definition Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt Kosten für die Leistungen eines Unternehmers dar. Seinem Wesen nach gehört er zu den Zusatzkosten, die dadurch gekennzeichnet sind, dass ihnen keine Aufwendungen gegenüberstehen. Er ist darin begründet, dass:
Unternehmerlohn in Kapitalgesellschaften
In Kapitalgesellschaften die in der Funktion des Unternehmers tätigen Personen als Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer entsprechende Gehälter erhalten, die als Personalkosten in die Kostenrechnung eingehen. Das Problem des Unternehmerlohns tritt hier i. d. R. nicht auf.
Unternehmerlohn Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften den mitarbeitenden Gesellschaftern keine Gehälter gezahlt werden, ihre Arbeitsleistung wird durch den Gewinn abgegolten. Da der Unternehmerlohn über die zu verkaufenden Erzeugnisse erwirtschaftet werden muss, ist es unumgänglich, ihn als kalkulatorische Kosten anzusetzen.
Als Berechnungsgrundlage für den kalkulatorischen Unternehmerlohn wird die Seifenformel vorgeschlagen. Wirken in einem Unternehmen mehrere vollzeitlich tätige Gesellschafter mit, sollten für 2 Gesellschafter je 75 %, für 3 Gesellschafter je 67 %, für 4 Gesellschafter je 62 % und für mehr als 4 Gesellschafter je 60 % des mithilfe der obigen Gleichung errechnete Betrages angesetzt werden. Eine derart schematisierte Berechnung ist aber problematisch, denn sie ergibt bei geringen Umsätzen zu niedrige Unternehmerlöhne. Der in der Kostenrechnung angesetzte kalkulatorische Unternehmerlohn sollte aber dem Entgelt entsprechen, das der jeweilige Unternehmer bei gleicher Arbeitsleistung insgesamt — einschließlich der Sozialleistungen — in einem vergleichbaren Unternehmen erhalten würde.