Kartell

Bei einem Kartell innerhalb der Wirtschaft handelt es sich um einen Kontrakt beziehungsweise einen Beschluss, der zwischen zwei weiterhin selbständig verbleibenden Unternehmen oder aber anderen Akteuren des Marktes getroffen wird, um so eine Einschränkung des Wettbewerbes stattfinden zu lassen.

Kartelle beziehen sich entweder auf die Angebots- oder aber die Nachfrageseite, wobei das Ziel der Kartelle eine Kontrolle des Marktes im Hinblick auf Preise oder umgesetzte Mengen ist und so eine stärkere Beherrschung des Marktes erfolgen soll. Die Vereinbarungen der einzelnen Kartellpartner können sehr vielfältig und variantenreich sein.

Kartellvertrag

Ein Kartellvertrag besiegelt schriftlich den Zusammenschluss selbständiger Unternehmen mit dem Ziel der gemeinsamen Marktbeeinflussung. Innerhalb des Kartellvertrages sind sämtliche Mitglieder an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden, bleiben allerdings sowohl rechtlich und wirtschaftlich selbständig. Übliche Kartellverträge besiegeln sowohl Preiskartelle als auch Produktionskartelle oder Normkartelle.

Kartellverträge werden generell kritisch betrachtet, da hinter ihnen eine Beeinflussung der Marktwirtschaft vermutet wird. Weil Kartellverträge sich schnell Nachteilig für Konsumenten entwickeln können, werden diese streng kontrolliert und über Gesetze geregelt.

Kartellamt

Das Kartellamt ist eine Wettbewerbsbehörde, die die staatliche Kontrolle von Kartellen zur Aufgabe hat. Das Bundeskartellamt nahm im Januar 1958 seine Tätigkeit auf. Zugeordnet ist das Kartellamt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als eigenständig arbeitende Bundesoberbehörde.

Arten von Kartellen



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