Kassenbericht führt das in der Kasse bei Geschäftsschluß vorhandene Geld nach Sorten. Der gezählte Betrag muß unter Berücksichtigung des Wechselgeldbestandes zu Geschäftsbeginn mit dem Zählerstand der Kasse übereinstimmen, wobei etwaige, von der betreffenden Aufsichtsperson abgezeichnete Fehlregistrierungen in Abzug zu bringen sind (andernfalls ergibt sich eine Kassendifferenz).
Kassenbericht
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