Bei der Umsatzsteuer sind bestimmte Umsätze steuerbefreit. Sie werden in einem umfangreichen Katalog in § 4 UStG zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere Umsätze der internationalen Seeschifffahrt und Luftfahrt, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze im Postwesen, bestimmte Bankdienstleistungen (z. B. Vermittlung von Krediten, Zahlungs- und Überweisungsverkehr), soziale Dienstleistungen.
Katalogumsätze
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