Die Kinosteuer ist eine örtliche Steuer. Das Steueraufkommen steht den Gemeinden zu. Die Kinosteuer ist eine Unterart der Vergnügungsteuer. Ihre Bedeutung ist infolge des Fernsehens und durch zunehmende Befreiungstatbestände stark zurückgegangen. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze oder die Vergnügungsteuergesetze der Länder.
Kinosteuer
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