Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip ist eine Verfahrensweise der gemeinsamen Willensbildung der Träger von Organisationseinheiten, die sich auf der gleichen Entscheidungsebene befinden. Es wird z. B. bei Gremien der Unternehmensleitung genutzt. Dabei ist es möglich, die Kollegialität auf verschiedene Weise zu praktizieren. Dementsprechend können unterschieden werden:

Die Primatkollegialität

Die Primatkollegialität, bei der ein Mitglied des Kollektivorgans Erster unter Gleichen ist, d. h. seine Stimme ist bei Meinungsverschiedenheiten ausschlaggebend, bzw. er behält sich wichtige Entscheidungen vor.

Abstimmungskollegialität

Die Abstimmungskollegialität, bei der alle Entscheidungen gemeinsam nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden. Als Sonderfall kann bei Stimmengleichheit die Stimme des am meisten von dem Vorgang Betroffenen ausschlaggebend sein.

Kassationakollegialität

Die Kassationakollegialität, bei der angestrebt wird, Entscheidungen einstimmig zu fällen, z. B. durch Gegenzeichnung des/der anderen Entscheidungsträger(s). Ein Mitglied des Gremiums kann das Vetorecht geltend machen, indem es die Gegenzeichnung verweigert.

Ressortkollegialität

Die Ressortkollegialität, bei der jeder Entscheidungsträger eigenverantwortlich für seinen Zuständigkeitsbereich entscheidet. Bereichsübergreifende Fragen bleiben aber der gemeinsamen Entscheidung der Beteiligten vorbehalten.

Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip unterscheidet sich grundlegend vom Direktorialprinzip, bei dem eine einzelne Person in einem Gremien allein entscheidet. Damit ist zwar eine einheitliche Willensbildung gewährleistet, aber es kompensieren sich hier große Machtbefugnisse, die zu einsamen Entscheidungen führen können. In diesem Falle kann die ganze Entwicklung des Unternehmens von einer einzigen Person abhängen.

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