Was ist Kommunalverwaltung?
Das Konzept der Kommunalverwaltung kann in organisatorischer, materieller und formaler Hinsicht definiert werden. Vom ersten Standpunkt aus betrachtet sind die Verwaltung alle Einheiten, die im Auftrag des Staates handeln, unter dem Gesichtspunkt der Materie sind es die operativen Staatsangelegenheiten, und aus der formalen Sicht – alle Aktivitäten, die von den Regierungsstellen durchgeführt werden.
Die Rechtsgrundlage für die Existenz einer lokalen Verwaltung ist die Verfassung des Staates und die Gesetze. In der Präambel der Verfassung ist die Regel des Subsidiaritätsprinzips enthalten. Er fordert die Schaffung eines solchen Regimes, die Rolle des Staates bei der Befriedigung der individuellen und sozialen Bedürfnisse wird auf ein Minimum reduziert.
Der Grundsatz der Dezentralisierung der öffentlichen Gewalt wiederum erfordert die Übertragung einer großen Zahl möglicher öffentlicher Aufgaben, indem das Recht auf Unabhängigkeit und die erforderlichen Mittel gewährleistet werden. Die Arbeit der lokalen Verwaltung wird vom Woiwoden kontrolliert, der Vertreter der staatlichen Verwaltung ist.