Der Begriff Komparativer Konkurrenzvorteil wurde von Klaus Backhaus in die Marketingtheorie eingeführt. Komparative Konkurrenzvorteile dürfen nicht mit technischen Produktvorteilen verwechselt werden. Ein technischer Produktvorteil kann ein KKV sein, muss es aber nicht. Für den Kunden kommt es letztlich darauf an, was Ihm den größten Nutzen stiftet. Der Kunde vergleicht (subjektiv) die Leistung eines Anbieters mit den Leistungen der relevanten Mitbewerber. Er wird nur da bereit sein, den höheren Preis für eine technisch überlegene Problemlösung zu bezahlen, wenn sie ihm einen entsprechenden Nutzenvorteil bringt (Nutzenführerschaft).
Komparative Konkurrenzvorteile werden im Verkaufsgespräch und in der Werbung als Argumente verwendet (Allein- und Spitzenstellungswerbung). Diese Form der Werbung ist in Deutschland erlaubt, falls keiner der im UWG aufgeführten Ausnahmetatbestände vorliegt (Vergleichende Werbung).