Der Konjunkturzuschlag gehört zu den abgeschafften Steuern. Er hatte ein konjunkturpolitisches Lenkungsziel. Erhoben wurde er vom 1.8.1970 bis zum 30.6.1971 als Zuschlag in Höhe von 10 % zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Steuereinnahmen wurden als Konjunkturrücklage bei der Bundesbank stillgelegt. Nach dem Stichtag 15.06.1972 wurden sie den Steuerpflichtigen wieder ausgezahlt. Ziel dieses Zuschlags war die Stabilisierung der Konjunktur.
Konjunkturzuschlag
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