Konnossement

Das Konnossement ist ein Versandpapier, das der Verfrachter dem Exporteur direkt oder dem vom Exporteur beauftragten Ablader aufgrund eines Seefrachtvertrages ausstellt. Es dokumentiert den Empfang der Ware und die Verpflichtung zur Beförderung und Aushändigung der Ware an den legitimierten Empfänger.

Arten des Konnossements

  • Das Bordkonnossement, das dem Absender bescheinigt, dass sich die Ware gemäß Frachtvertrag zur Verschiffung an Bord des genannten Schiffes befindet (§ 642 HGB).
  • Die Mate’s Receipt als Steuermannsquittung, die dem Bordkonnossement als vorläufige Bescheinigung über den Empfang der Ware an Bord des Schiffes häufig vorausgeht.
  • Das Übernahmekonnossement, das dem Ablader den Empfang der Ware durch den Reeder zur Verschiffung (§ 642 HGB) bescheinigt.
  • Das Durchfrachtkonnossement, das z. B. im Containerverkehr verwendet wird, wenn vom Abladehafen zum Bestimmungshafen kein durchgehender Liniendienst besteht und andere Schiffe für Teilstrecken einbezogen werden.
  • Das Lagerhallenkonnossement, das den Empfang der Ware zur Verschiffung und vorübergehenden Einlagerung bescheinigt.
  • Das Hafenkonnossement, das nachweist, dass die Ware zur Verschiffung in Empfang genommen wurde und das Schiff bereits vor Anker liegt.
  • Diese Konnossemente bestimmen die Rechtsstellung des Empfängers der Ware. Im Unterschied zum Frachtbrief sind sie nicht Begleitpapiere der Ware sondern Empfangspapiere.
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