Der Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Rechnung) ist der wichtigste Bankkredit. Er wird in der Form gewährt, dass die Bank ihrem Kunden einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellt, über den er innerhalb der Laufzeit beliebig entsprechend seinen Bedürfnissen verfügen, den er ganz oder teilweise wieder abdecken und wieder neu in Anspruch nehmen kann.
Der Kredit hat im Allgemeinen eine Laufzeit bis zu einem Jahr, wird aber in der Praxis häufig um jeweils weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert, sofern die Bonität des Kunden nicht infrage steht.
Wenn der Bankkunde sein Konto nur vorübergehend über sein Guthaben hinaus belastet („überzieht“)‚ spricht man von einem Überziehungskredit.
Der Kontokorrentkredit kann verschiedenen Zwecken dienen:
als Betriebsmittelkredit der zeitweiligen Verstärkung der Betriebsmittel (zum Einkauf von Waren oder Rohstoffen, zur Zahlung von Löhnen oder für andere Betriebszwecke)
als Saisonkredit in Zeiten besonderer finanzieller Anspannung (z. B. Haupteinkaufszeit); durch den Verkauf der Waren werden die investierten Mittel frei, sodass der Kaufmann den Kredit wieder abdecken kann
als Zwischenkredit zur Vorfinanzierung von Anlagen und Bauvorhaben; er wird später, wenn der Bau eine bestimmte Fertigungsreife erreicht hat, durch langfristige Kredite, z. B. Hypothekarkredite, abgelöst.
Der Kontokorrentkredit wird entweder als ungedeckter (= Blankokredit) oder als gedeckter Kredit gewährt. In den meisten Fällen verlangen die Banken Sicherheiten (siehe auch Kreditsicherung). Hierfür kommen infrage:
die Stellung eines oder mehrerer Bürgen,
die Abtretung von Forderungen,
die Verpfändung beweglicher Gegenstände (Faustpfand),
die Sicherungsübereignung oder
die dingliche Belastung von Grundstücken durch Hypothek oder Grundschuld.
Die Kosten eines Kontokorrentkredites setzen sich aus den Sollzinsen, aus der Kreditprovision – soweit der eingeräumte Kredit nicht voll in Anspruch genommen wurde – der Umsatzprovision und den Spesen zusammen.