Kurzbezeichnung für das „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz“ vom 22.12.2003, BGB1. 2003 Teil I, S. 2840. Gesetzesbezeichnung stammt daher, dass im Vermittlungsverfahren zum StVergAbG ein sog. Korb I gebildet wurde, in dem Gesetzesnormen geändert wurden, die bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren behandelt wurden. Zusätzlich wurde ein Korb II gebildet, in dem neue Normen gesammelt wurden, die in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden sollten.
Das Korb II-Gesetz enthält als Artikelgesetz zahlreiche, zum Teil gravierende Neuregelungen, insbesondere für die Unternehmensbesteuerung. Neugefasst wurde u. a. die Mindestbesteuerung, die > Gesellschafter-Fremdfinanzierung, die Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei der Körperschaftsteuer (§ 8b KStG u.a. Einführung einer Fiktion von 5 % nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben), sowie Normen des GewStG und des AStG.
Korb 11-Gesetz
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