Jeder Unternehmer will wissen, ob sein Betrieb wirtschaftlich arbeitet. Die Aussage, dass ein Gesamtbetrieb Gewinn gemacht hat, sagt allerdings noch nichts darüber aus, welche Bereiche des Betriebes wirtschaftlich gearbeitet haben und welche nicht.
Die Kostenstellenrechnung hat die Aufgabe, die entstandenen Kosten auf einzelne Kostenstellen zu verteilen.
Eine Kostenstelle ist ein abgegrenzter Bereich in einem Betrieb. Sie wird nach Gesichtspunkten wie Funktionen oder Verantwortungsbereichen gebildet wird (z. B. Abteilung Verkauf, Einkauf, Produktion, Kundenbetreuung).
Die Kostenstellenrechnung geht zumeist in folgenden Schritten vor:
1) Aus der Kostenartenrechnung ergibt sich die Aufstellung aller Kosten, die in einem Betrieb in einer Periode entstanden sind.
2) Die Einzelkosten können den Kostenträgern (Produkten oder Dienstleistungen) direkt zugerechnet werden.
3) Soweit die Gemeinkosten direkt verursacht worden sind, können sie den Kostenstellen auch direkt zugeordnet werden (z. B. die Gehälter einer Kostenstelle oder die dort angefallenen Abschreibungen).
4) Die verbleibenden Gemeinkosten werden mit Hilfe von Schlüsse in den Kostenstellen zugeordnet (z. B. die Miete nach Quadratmeter).
5) Sofern Kostenstellen vorhanden sind, die für andere Kostenstellen Dienstleistungen erbracht haben, müssen diese auf die anderen Kostenstellen nach der Verursachung „umgelegt“ werden.
6) Das Ergebnis der Kostenverteilung sind die Kosten nach Kostenstellen. in einem letzten Schritt werden nun Zuschlagssätze ermittelt, die im Rahmen der Kostenträgerrechnung weitere Verwendung finden.