Kostenträgerstückrechnung

Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Selbstkosten des Unternehmens, die für eine Einheit eines Kostenträgers anfallen. Sie wird auch Kalkulation genannt und kann mithilfe folgender Verfahren erfolgen:

  • Divisionskalkulation
  • Äquivalenzziffernkalkulation
  • Zuschlagskalkulation
  • Maschinenstundensatzrechnung
  • Kuppelkalkulation

Außerdem lassen sich unterscheiden:

Die Vorkalkulation, die vor der Leistungserstellung erfolgt. Sie ist eine Angebotskalkulation, welche die Aufgabe hat, die Höhe der Kosten abzuschätzen, die für einen bestimmten Auftrag voraussichtlich anfallen werden. Die Einzelkosten werden durch eine möglichst realistische Bewertung der Verbrauchsmengen ermittelt, die Gemeinkosten werden dagegen meist mit Durchschnittswerten der Vergangenheit angesetzt. Die Vorkalku-lation ist in der Einzel- und Kleinserienfertigung üblich.

Zwischenkalkulation

Die Zwischenkalkulation, die zeitlich zwischen der Vorkalkulation und dem Ende der Herstellung eines Erzeugnisses oder einer Serie liegt. Sie wird bei Erzeugnissen mit längerer Herstellungszeit durchgeführt, z. B. im Brückenbau, Schiffsbau.

Nachkalkulation

Die Nachkalkulation, die nach der Herstellung des Erzeugnisses durchgeführt wird. Sie enthält die angefallenen Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe. Damit wird ein Soll-Ist-Vergleich möglich, dem erforderlichenfalls eine Abweichungsanalyse folgen sollte.

War die Erklärung zu "Kostenträgerstückrechnung" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu