Hierbei handelt es sich um ein Kreditgeschäft, bei dem das Kreditinstitut kein Geld zur Verfügung stellt, sondern eine Bürgschaft oder ein Akzept erteilt und damit seinen guten Namen „verleiht“. Die Kreditleihe kommt vorwiegend dort zum Einsatz, wo Behörden oder Lieferanten erstklassige Sicherheiten verlangen. Insbesondere im Außenhandelsgeschäft verlassen sich Lieferanten eher auf das Zahlungsversprechen einer Bank als auf das ihres Schuldners. Da die Kreditleihe keinen echten Kredit darstellt, werden keine Zinsen, sondern Provisionen verlangt.
Avalkredit
Der Avalkredit beinhaltet eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes. Es tritt damit als Bürge für die Verbindlichkeiten seines Kunden ein. Banken erteilen solche Bürgschaften nur guten Kunden und erheben dafür eine Avalprovision. Bankbürgschaften werden erforderlich, wenn Lieferanten erstklassige Sicherheiten verlangen, z. B. für Garantieleistungen.
Akzeptkredit
Beim Akzeptkredit wird ein Wechsel, den der Kreditnehmer auf sein Bankinstitut zieht, von diesem quergeschrieben (akzeptiert) und dadurch für den Geldmarkt verwertbar gemacht. Das Kreditinstitut haftet nach außen für die Einlösung des Wechsels, wenn dieser in Umlauf gebracht wird. Im Innenverhältnis muss sich der Bankkunde verpflichten, den Wechselbetrag kurz vor Fälligkeit auf seinem Bankkonto anzuschaffen, damit eine Deckung vorhanden ist.
Akkreditiv
Das Akkreditiv ist die Anweisung eines Kreditinstitutes an ein anderes Kreditinstitut, im Auftrag seines Kunden einem Dritten einen bestimmten Betrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Besonders im Handel verbreitet ist das Dokumentenakkreditiv. Es wird von dem beauftragten Geldinstitut nur ausgezahlt, wenn der Empfänger des Geldes sich durch genau bezeichnete Warendokumente legitimiert, die seine Gegenleistung nachweisen. So könnte z. B. ein Lieferant in der Bundesrepublik vom ausländischen Importeur ein Akkreditiv als Sicherheit verlangen. Sobald die Waren verladen sind, erhält der Exporteur gegen Vorlage der Versanddokumente (Konossoment, Duplikat-Frachtbrief) den ihm zustehenden Warenerlös bei dem Bankinstitut, bei dem das Akkreditiv eröffnet wurde.
Rembourskredit
Der Rembourskredit ist eine Sonderform des Akzeptkredites im Außenhandel in Verbindung mit einem Akkreditiv zur Finanzierung von Export- oder Importgeschäften. Er wird von einem Kreditinstitut des Exporteurs unter dem Obligo (der Haftung) der Hausbank des Importeurs bei Übergabe der Versanddokumente gewährt. Der Exporteur erhält den Erlös für die ins Ausland gelieferten Waren nicht in bar, sondern durch ein Bankakzept, dass er diskontieren kann. Der Empfänger der Waren im Ausland (Importeur) hat dieses Bankakzept bei Fälligkeit zu honorieren. Fällt er aus, haftet seine Hausbank für die Zahlung.