Definition Lagerbuchhaltung
Die Lagerbuchhaltung hat die Aufgabe, den art- und mengenmäßigen Nachweis der Materialien eines Lagers zur tÙberwachung der Lagerbestände zu erbringen. Sie erfolgt durch Erfassung der Lagerbewegungen. Eine zweckentsprechende Lagerführung ist dafür Voraussetzung.
Der genaue mengen- und wertmäßige Nachweis des Verbrauchs an Materialien ist zur Erstellung der Bilanz, der GuV-Rechnung, der Betriebsabrechnung und der Kalkulation notwendig. Jede Materialbewegung vollzieht sich auf der Basis folgender Unterlagen:
Die Eingangsbelege
Die Eingangsbelege im Lager führen zu Zugangsrechnungen. Dabei fallen als Belege Liefer- bzw. Materialrückgabescheine und Eingangsrechnungen an.
Die Ausgangsbelege
Die Ausgangsbelege im Lager weisen die Abgänge nach, z. B. über Materialentnahmescheine, die zum Zwecke der Kostenverrechnung die Kostenstelle und ggf. Kostenträger enthalten sollten.
Die Lagerkarten
Die Lagerkarten werden bei jeder Veränderung des Lagerbestandes berührt, d. h. der Saldo wird bei Lagerzugängen bzw. Lagerabgängen fortlaufend ermittelt.
Lagerbuchhaltung Unterschiede
Je nach Größe des Unternehmens weist die Lagerbuchhaltung Unterschiede auf:
In kleineren Unternehmen führt das Lager bei den einzelnen Materialien die Bestände vielfach (noch) in Form von Lagerfachkarten, wenngleich der Computer auch hier zunehmend eingesetzt wird.
Im größeren Unternehmen erfolgt die Erfassung der Zu- und Abgänge computergestützt mittels Datenerfassung im Lager (Tastatur, Terminal). Nach der Datenübermittlung findet die Bestandsführung zentral im Rechenzentrum statt.