Leasing-Arten

Nach der Anzahl der Leasingobjekte

Equipment-Leasing: dem ein einzelnes Wirtschaftsgut zu Grunde liegt

Plant-Leasing: das sich auf eine Gesamtheit ortsfester Wirtschaftsgüter bezieht, die auch dazu gehörende bewegliche Wirtschaftsgüter einschließt.

Nach der Art der Leasingobjekte

Konsumgüter-Leasing: das sich auf langlebige Konsumgüter bezieht, z. B. Fernsehgeräte

Investitionsgüter-Leasing: das sich auf bewegliche und unbewegliche Güter bezieht.

Nach dem Verpflichtungscharakter des Leasingvertrages

Operate-Leasing, das kurzfristig ist und dem Mietvertrag nahekommt. Es bezieht sich auf problemlos und vielfach nacheinander verleasbare universelle Güter.

Finance-Leasing, das überwiegend langfristig ist und innerhalb einer Grundmietzeit, die 50 – 75 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht, nicht gekündigt werden darf. Ihm können verschiedene Leasingverträge zu Grunde liegen:

  • Leasingvertrag ohne Optionsrecht: Beim ihm werden keine Vereinbarungen oder Nebenabreden für die Zeit getroffen, die sich an die Grundmietzeit anschließt. Weil sich Leistung und Gegenleistung während der Vertragszeit gleichwertig gegenüberstehen, ist dieser Vertragstyp unproblematisch.
  • Leasingvertrag mit Kaufoptionsrecht: Dabei hat der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit die Möglichkeit, das Leasing-Gut vom Leasing-Geber zu erwerben.
  • Leasingvertrag mit Mietoptionsrecht: Bei diesem Vertragstyp hat der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit die Möglichkeit, den Vertrag über die Grundmietzeit zu verlängern, wobei die Folgemiete nur noch 5 % bis 10 % der bisherigen Miete beträgt.
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