Definition Lifo-Verfahren
Das Lifo-Verfahren ist ein Verbrauchsfolge-Verfahren, das die Bewertung vereinfachen soll. Es ist nach HGB zulässig und dient der Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens. Dabei wird unterstellt, dass stets die zuletzt beschafften Gegenstände zuerst wieder verbraucht oder veräußert werden (last in — first out).
Dieses Verhalten bezweckt, außer einer vereinfachten Feststellung der An-schaffungs- bzw. Herstellungskosten, den Materialverbrauch im Rahmen des Anschaffungswertprinzips, d.h. zu möglichst gegenwartsnahen Preisen abzurechnen. Zu unterscheiden sind:
permanente Lifo-Verfahren
Das permanente Lifo-Verfahren, bei dem der Materialverbrauch fortlaufend während des ganzen Jahres erfasst und bewertet wird.
Das Perioden-Lifo-Verfahren
Das Perioden-Lifo-Verfahren als das in der Praxis allgemein übliche Verfahren. Es wird lediglich der Endbestand mengenmäßig mit dem Anfangsbestand verglichen.
Welche der beiden Verfahrenstechniken des Lifo-Verfahrens auch gewählt wird, immer sind die üblichen Überlegungen zum Bilanzstichtag im Hinblick auf die Einhaltung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 HGB) anzustellen. Nach IFRS ist das Lifo-Verfahren ab 2005 nicht mehr zulässig.