Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Definition Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist die Abteilung in Unternehmen, welche die zu zahlenden Arbeitsentgelte erfasst, berechnet, verbucht und zur Auszahlung anweist. Außerdem hat sie gesetzlich geregelte Dokumentations-, Abzugs- und Abführungspflichten. Sie wird auch Lohnabrechnung genannt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stellt die Höhe der Arbeitslöhne der Arbeitnehmer in Form der Brutto- bzw. Nettolöhne fest. Die Lohn- und Gehaltskosten bzw. die Sozialleistungen werden berechnet und die Daten an die Betriebsbuchhaltung weitergeleitet.

Belege der Lohn- und Gehaltsbuchführung

  • Lohn- und Gehaltslisten, welche die Höhe der Arbeitsentgelte pro Mitarbeiter enthalten
  • Arbeitsverträge, aus denen die Höhe der Entgelte entnommen werden kann
  • Akkordzettel, aus denen die geleisteten Stunden der Arbeitnehmer übernommen werden
  • Arbeitszeitkarten, aus denen die Anwesenheitsstunden der Arbeitnehmer ersichtlich sind.

Die Arbeitszeiten werden mit den entsprechenden Lohnsätzen bewertet und es werden Zuschläge hinzugerechnet, um den Bruttolohn zu erhalten. Der Nettolohn ergibt sich nach dem Abzug von Lohn- bzw. Kirchensteuer, der Sozialversicherungsbeiträge und eventuell zusätzlicher Abzüge.

Lohnkonto

Es ist für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Von der EDV-Abteilung werden Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungszettel bzw. Lohnlisten erstellt, die an die Finanzbuchhaltung weitergeleitet werden, welche die Auszahlung der Gelder veranlasst.

Die organistorische Einordnung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung kann unterschiedlich gehandhabt werden. Sie kann eine Abteilung der Personalabteilung sein oder dem betrieblichen Rechnungswesen zugerechnet werden.

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