Der Lohnsteuer-Jahresausgleich ist ein Baustein des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer, so ist er nach § 42 b I 2 EStG verpflichtet, einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen. In diesem reinen Erstattungsverfahren erhalten die Arbeitnehmer schon vor einer Einkommensteuerveranlagung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Der Arbeitgeber ermittelt im Rahmen dieses Verfahrens die Jahreslohnsteuer. Ist diese niedriger als die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, hat er dem Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Betrag nach § 42b II 5 EStG zu erstatten. Das Abweichen der Jahreslohnsteuerschuld von den insgesamt einbehaltenen monatlichen Beträgen findet seine Begründung z. B. in schwankenden Monatsarbeitslöhnen bei progressiven Steuertarifen oder in zusätzlichen Werbungskosten und Sonderausgaben. Für den Arbeitgeber entstehen aus dieser steuerlichen Nebenpflicht zusätzliche Verwaltungskosten.
Lohnsteuer-Jahresausgleich
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