Nach § 38 c EStG a. E. hat früher das Bundesministerium der Finanzen auf der Grundlage der dem Einkommensteuergesetz beigefügten Einkommensteuertabellen eine allgemeine Jahreslohnsteuertabelle für Jahresarbeitslöhne aufgestellt. In dieser Tabelle waren die für die einzelnen Steuerklassen geltenden Jahreslohnsteuerbeträge ausgewiesen. Durch den Formeltarif und die EDV wurden diese Tabellen abgeschafft. Durch einzelne Verlage als Arbeitshilfe in aktualisierter Form noch erhältlich.
Lohnsteuertabellen
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