Die Lohnsummensteuer war neben der Gewerbeertragsteuer und der Gewerbekapitalsteuer Bestandteil der Gewerbesteuer. Mit dem Steueränderungsgesetz 1979 wurde sie zum 1.1.1980 abgeschafft, um die steuerliche Belastung der gewerblichen Unternehmen vor allem mit ertragsunabhängigen Steuern zu verringern. Allerdings ergaben sich nach der Abschaffung kaum Senkungen bei der Gewerbesteuer.
Bemessungsgrundlage war die Summe aller Löhne und Gehälter des Unternehmens. Die Erträge der Steuer standen den Gemeinden zu. 1975 erhoben 801 Gemeinden diese Steuerart. Das Steueraufkommen betrug rd. 3 Mrd. DM. Sie legten auch den Hebesatz für die Lohnsummensteuer fest. Die lohnbezogenen Steuerbelastungen von Unternehmen spielen in einzelnen Staaten z. T. immer noch eine erhebliche Rolle.