Der Luftfrachtverkehr bildet im Außenhandel eine bedeutsame Transportart. Zwar spielt er vom Verkehrsvolumen her im Vergleich zum Seefrachtverkehr eine kleinere Rolle, doch sind seine Zuwachsraten erheblich. Rechtsgrundlagen sind im Luftfrachtverkehr vor allem das Warschauer Abkommen von 1992, das Haager Protokoll von 1955 in seiner Neufassung von 1971 und die Allgemeinen Bedingungen der IATA (International Air-Transport-Association). Im internationalen Luftfrachtverkehr sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Frachtabwicklung
Zur reibungslosen Frachtabwicklung sind an den Flughäfen und in vielen Städten Luftfracht-agenten tätig, die auf Wunsch auch die Abwicklung des Vor- und Nachtransportes, die optimale Verpackung und die Versicherung übernehmen.
Zunehmend gibt es neben den größeren Flughäfen auch Off-Airport-Terminals, die guten Schienen- und Straßenanschluss besitzen, um den gebrochenen Güterverkehr möglichst fließend abzuwickeln.
Sammellader
Außerdem sind auch Sammellader (u. U. der Luftfrachtagent selbst) aktiv, die kleinere Versandmengen im eigenen Namen zusammenfassen und als rabattfähige Gesamtladung deklarieren. Dadurch kann es allerdings zu geringen Wartezeiten kommen, bis eine Sammelladung vorliegt.
Zur zweckentsprechenden Transportabwicklung wurden Luftfrachtraten festgelegt als:
- Allgemeine Frachtraten (General Cargo Rates) gelten für alle Waren ohne Sonderregelungen
- Spezialfrachtraten gelten für bestimmte Waren innerhalb festgelegter Fristen und Flughäfen
- Warenklassenraten beziehen sich z. B. auf wertvolle Güter mit Zuschlag
- Sondertarif ULD (Unit Load Device) bei Beförderung von Containern oder Paletten.