Staaten erheben auf bestimmte Produkte, die als Luxusgüter an-gesehen werden, eine gesonderte (oder erhöhte) Steuer. Neben der Einnahmeerzielung haben diese Steuern auch Lenkungswirkung und sollen die Nachfrage nach Luxusgütern einschränken. In Deutschland wurde im Rahmen der Umsatzsteuer von 1918-1923 eine Form der Luxussteuer erhoben. Gegenwärtig sind Australien und Südkorea Beispiele für Staaten, die solche Steuern erheben.
Luxussteuer
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