Markengesetz


Im Markengesetz vom 25.10.1994 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2006) sind die Voraussetzungen für die Entstehung einer Marke als Kennzeichnung eines Produkts (z. B. Persil), einer geschäftlichen Bezeichnung als Kennzeichnung eines Unternehmens (z. B. Fa. Henkel) und einer geografischen Herkunftsangabe (z. B. Nürnberger Lebkuchen) sowie die sich daraus für den Inhaber ergebenden Rechte festgelegt. Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes.

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