Marktversagen

Der Begriff Marktversagen aus der Volkswirtschaftslehre bezeichnet ein Defizit des freien Marktes, wonach dieser aufgrund verschiedener Faktoren seine Funktionen nicht oder nur unzureichend erfüllen kann. Beispielsweise liegt ein Ungleichgewicht zwischen großer Nachfrage und kleinem Angebot vor, wodurch es zu Mangelerscheinungen kommen kann.

Dies schädigt die Gesamtwirtschaft, kann zu schädlichen Nebeneffekten auch im sozialen Bereich führen und erfordert ein eventuelles Eingreifen des Staates.

Marktversagen bei asymmetrischen Informationen

Eine Ursache von Marktversagen kann asymmetrische Informationsverteilung sein. Sie entsteht aus mangelhafter Kommunikation zwischen zwei Vertragspartnern, also Anbietern und Käufern.

Wenn die potenziellen Käufer eine Reihe von angebotenen Gütern begutachten, die von unterschiedlichen Herstellern zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden, wissen sie oftmals nicht Bescheid über die Qualität der Ware oder glauben, dass die Käufer ihnen wichtige Informationen vorenthalten.

Aus diesem Grund kaufen die Käufer meist die billigsten Modelle, weil sie befürchten bei teureren Exemplaren mit möglichen Mängeln am Ende ein verlustreiches Geschäft gemacht zu haben.

Folge: Die besseren, teureren Anbieter werden vom Markt gedrängt, das Angebot wird eingeschränkt und verschlechtert.

Marktversagen bei Wettbewerbsbeschränkungen


Es liegt in Natur des freien Marktes (und des Menschen), dass man als einzelnes Individuum bzw. als einzelnes Unternehmen im Markt möglichst ohne Konkurrenz arbeiten und Gewinn erwirtschaften will. So sehr der Wettbewerb auch den Markt ankurbelt und letztendlich zum Wohlstand aller beitragen kann, aus individueller Sicht möchten Unternehmer gerne diesen Konkurrenzkampf nach Möglichkeiten einschränken.

Dass es solche Möglichkeiten gibt, ist kein Geheimnis: Alleinige Preisbestimmung durch das Monopol, Preisabsprachen durch Kartelle, Unterdrückung ausländischer Wettbewerbsteilnehmer durch Einfuhrzölle und mehr.

Für den Markt hat ein solches Verhalten zur Folge, dass weniger Waren und Dienstleistungen zu höheren Preisen angeboten werden, was die Kaufkraft der Bevölkerung schwächt und ihren Wohlstand verringert.

Marktversagen bei externen Effekten

Wenn beim Handel zwischen zwei Marktteilnehmern Nebeneffekte oder -produkte entstehen, die Dritte belasten, jedoch von den aktiven Verursachern nicht mit einberechnet oder ignoriert werden, kann ein Marktversagen durch externe Effekte auftreten.

Ein sehr anschauliches Beispiel ist die Umweltverschmutzung, konkret entstehen zum Beispiel durch eine Fabrik schädliche Abfälle, die die Gegend kontaminieren, Anwohner werden dadurch klar benachteiligt. Die Zuteilung der Güter ist nicht mehr effizient oder gerecht, da die Bewohner der betroffenen Gebiete nicht entschädigt werden.

Marktversagen bei öffentlichen Gütern

Zu öffentlichen Gütern zählt alles, was für den Bürger umsonst verfügbar ist, da es vom Staat finanziert wird. Dazu zählen zum Beispiel die Straßenbeleuchtung, die Verkehrswege, die Post, der Polizeischutz und der Zugang zu Bildung. Das ist nicht in jedem Land selbstverständlich, für Bildung an der Universität etwa muss man in den USA oft selbst bezahlen.

Das Problem ist, dass die Bereitstellung solcher Güter nicht durch die Marktgesetze reguliert und daher anfällig für Ineffizienz ist. Zum Beispiel ist Straßenbeleuchtung nur in bewohnten Straßen sinnvoll. Doch wer wird die Beleuchtung abmelden wollen, wenn auch vorher dafür nichts bezahlt werden musste?

Es herrscht deswegen keine effiziente Allokation von Gütern. Hinzu kommt, dass private Anbieter von Gütern dieser Art nicht wirklich Fuß im Markt fassen können, wenn die staatliche Konkurrenz das Gut kostenlos anbietet.

Zum Beispiel hätten private Sicherheitsdienste wesentlich bessere Perspektiven, wenn die staatliche Polizei beim flächendeckenden Schutz ihrer Bürger permanent versagen würde.

Marktversagen als Rechtfertigung staatlicher Eingriffe

In einer sozialen Marktwirtschaft nimmt der Staat die Rolle eines passiven Beobachters ein, der lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Markt übernimmt und sich für die Freiheit aller Teilnehmer verbürgt. Aber seit Beginn der modernen Marktwirtschaft kam es immer wieder zu periodisch auftretenden Wirtschaftsdepressionen als auch handfesten Krisen, die ein staatliches Eingreifen dringend erforderlich machten.

Ökonomen wie John M. Keynes (Keynesianismus) vertraten die Auffassung, der Staat müsse in Krisenzeiten durch gezielte Subventionen und andere finanzielle Zuwendungen die Wirtschaft unterstützen, selbst wenn das eine zeitweilige Überschuldung des Staates zufolge hätte.

Tatsächlich handeln Regierungen bis heute so, dass sie bei Marktversagen und Ineffizienz intervenierend eingreifen. Ein weiterer oft akzeptierter staatlicher Eingriff ist die Umverteilung zwischen Armen und Reichen.

Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft sind jedoch auch stets Gegenstand fachlicher Kritik, da bei einer aktiven Allokation der Marktgüter durch den Staat die Pareto-Effizienz quasi abgestellt ist, d.h. ohne Selbstregulation des Marktes wird eine Verbesserung an einer Stelle nur zu einer Verschlechterung der Lage woanders führen.

Auch wird oft eine umständliche Bürokratie befürchtet, die auf lange Sicht die Situation am Markt noch verschlechtert haben könnte.

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